Beitragsordnung

Beitragsordnung des TV Wetzlar 1847 e.V. gültig ab 1. April 2008

 Beiträge

Die Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge und Aufnahmegebühren wie folgt zu zahlen:
  monatlich 1/4 jährlich
Kinder und Jugendliche unter 21. Jahre 6,50 € 19,50 €
Erwachsene ab dem 21. Geburtstag 8,50 € 25,50 €
Ehepaare 15,00 € 45,00 €
Ehepaare mit mind. 1 Kind < 21 Jahren ... oder
Elternteil mit mind. 2 Kindern < 21 Jahren ...oder
Drei oder mehr Kinder einer Familie < 21 Jahren
17,00 € 51,00 €
Rentner (auf Antrag mit Ausweis) 6,40 € 19,20 €
Rentner Ehepaare 12,80 € 38,40 €
Aufnahmegebühr einmalig 11,00 €

Grundwehr- und Zivildienstleistende zahlen auf Antrag den Beitrag für Jugendliche.
Studenten, die den vollen Beitrag bezahlen, erhalten auf Antrag für das laufende Geschäftsjahr die Differenz zwischen Erwachsenen- und Jugendbeitrag am Ende eines Kalenderjahres erstattet./> Studienbescheinigungen (Jan. bis Dez.) sind vorzulegen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Sonstiges

Die Mitgliedsbeiträge sind vierteljährlich im Voraus zu entrichten. Die Beitragspflicht entsteht mit Beginn des Monats in dem der Aufnahmeantrag gestellt wird. Die Beiträge werden grundsätzlich per Lastschrift bei der Bank eingezogen. Beitragspflicht besteht bis zum Ende der satzungsmäßigen Mitgliedschaft. Mit dem Aufnahmenantrag ist dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Rückständige Beiträge sind mit den jeweils banküblichen Sätzen zu verzinsen.

Kündigung

Nach der Satzung ist der freiwillige Austritt nur zum Ende eines Kalenderjahres (31.12.) zulässig. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, sonst verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch. Die schriftliche Kündigung muß der Geschäftsstelle rechtzeitig, aber spätestens zum 30.9. vorliegen. Bei eingegangener fristgerechter Kündigung sind die Beträge bis zum 31.12. des Jahres noch fällig.

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